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Was tun, damit das Erbe nicht zum Alptraum wird?

In den Jahren von 1987 - 1997 wurden Vermögen im Wert von rund 2 Billionen DM vererbt; bis zum Jahr 2002 wird dieser Wert noch einmal fast 2 Billionen DM betragen. Für viele Menschen bedeutet eine Erbschaft oft eine immense Mehrung des Wohlstandes. Für manche Erben jedoch, in deren Erbschaft sich Schulden des Erblassers finden, kann ein solches Erbe zur wirtschaftlichen Katastrophe führen, vor allem dann, wenn der Erbe die rechtlichen Bestimmungen nicht kennt.

Die Deutsche AnwaltsCooperation (DAC) in München macht daher aufmerksam:

Der Gesetzgeber hat bestimmt, daß jeder endgültiger Erbe wird, der die Annahme der Erbschaft erklärt oder die rechtzeitige Ausschlagung derselben unterläßt. Und mit Beginn der endgültigen Erbschaft, so das Gesetz, entsteht die sogenannte Erbenhaftung, die festlegt, daß der Erbe unbeschränkt sowohl mit dem Nachlaß als auch mit dem eigenen Vermögen für die ererbten Schulden haftet.

Das Gesetz jedoch gibt dem Erben die Möglichkeit, die Haftung für Nachlaßschulden auf den Nachlaß zu beschränken. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Errichtung eines Inventars.

Zur Erstellung eines Inventars ist kein Erbe verpflichtet, doch ist in jedem Falle zu empfehlen, ein solches zu errichten. Nur wer seine Erbschaft genau kennt, der kann die Fragen "Haftungsbeschränkung auf den Nachlaß" bzw. auch "Annahme oder Ablehnung" beantworten. Dabei ist es wichtig, auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Kein Erbe sollte versuchen, einen Teil des Erbes an Gläubigern wie zum Beispiel dem Fiskus vorbeizumogeln. Der Gesetzgeber nennt ein solches Verhalten "Inventaruntreue" und diese führt zur unbe- schränkten Haftung mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

Von Bedeutung sind auch die vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen.

Ausschlagung der Erbschaft kann nur innerhalb von 6 Wochen erfolgen, wobei weder Annahme noch Ausschlagung auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden können. Eine Ausschlagung der Erbschaft muß durch Erklärung gegenüber dem Nachlaßgericht erfolgen. Für die Inventarerstellung sind gegebenenfalls gerichtlich festgesetzte Fristen zu beachten.

Damit das Erbe nicht zum Alptraum wird, empfiehlt die Deutsche AnwaltsCooperation (DAC) auf Grund der Komplexität der Frage "Schulden erben?" unbedingt den Erbfall mit einem auf dem Gebiet des Erbrechts versierten Anwalt zu erörtern.

In unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Wolfgang Pils als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde ihr geschulter Ansprechpartner.

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Andreas Neuber, Hauptstraße 19 , 47809 Krefeld, neuber@pnw.de

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