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Wichtige Entscheidung des Verfassungsgerichts

Es gehört zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, alles zu tun, was seinem Mandanten nützt. Er darf dabei keinerlei Rücksicht auf den Gegner oder aber auf den gegnerischen Kollegen nehmen. War es früher so, daß es standeswidrig war, ein Versäumnisurteil gegen einen Kollegen zu beantragen, so gilt dies heute nicht mehr.

Das anwaltliche Standesrecht darf niemals zu Lasten des Mandanten gehen.

Damit hat sich höchste deutsche Gericht endlich der Realität angenähert und den Standesvertretern der Anwälte eine Absage erteilt.

Mitgeteilt durch: Rechtsanwalt Andreas Neuber, Hauptstraße 19, 47809 Krefeld, neuber@pnw.de

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